Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 26.06.2006 - 9 U 68/06 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17493) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 233 ZPO, § 236 Abs 2 ZPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe bei Unterlassen der Absendung der fertigen Berufungsschrift durch eine Büroangestellte - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233 § 236 Abs. 2
Anforderungen an die Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe - hier: Versäumung der Berufungsfrist - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Anforderungen an Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Säumnis der Berufungsfrist; Anforderungen an die Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 06.04.2004 - 20 O 332/04
- OLG Frankfurt, 26.06.2006 - 9 U 68/06
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 528/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2006 - 9 U 68/06
Bleiben die Umstände, die zur Fristversäumung geführt haben, unaufgeklärt, so ist die Wiedereinsetzung dann ausgeschlossen, wenn ein verschuldeter Umstand möglich erscheint (BGH VersR 1982, 1167; BAG NJW 1990, 2707). - OLG Frankfurt, 09.08.2004 - 9 U 44/04
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an den …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2006 - 9 U 68/06
Die hier fehlenden Angaben sind so grundlegend, dass sie nicht als bloße Ergänzung fristgerechter Darlegungen angesehen werden können (in diesem Sinne auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.8.2004, 9 U 44/04, abrufbar unter www.rechtsprechung.hessen.de oder in OLGR 2004, 426). - BGH, 04.10.1982 - II ZB 9/82
Büroversehen - Unaufklärbarkeit - Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2006 - 9 U 68/06
Bleiben die Umstände, die zur Fristversäumung geführt haben, unaufgeklärt, so ist die Wiedereinsetzung dann ausgeschlossen, wenn ein verschuldeter Umstand möglich erscheint (BGH VersR 1982, 1167; BAG NJW 1990, 2707).