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   OLG Frankfurt, 26.06.2006 - 9 U 68/06   

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https://dejure.org/2006,17493
OLG Frankfurt, 26.06.2006 - 9 U 68/06 (https://dejure.org/2006,17493)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.06.2006 - 9 U 68/06 (https://dejure.org/2006,17493)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juni 2006 - 9 U 68/06 (https://dejure.org/2006,17493)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 233 ZPO, § 236 Abs 2 ZPO
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe bei Unterlassen der Absendung der fertigen Berufungsschrift durch eine Büroangestellte

  • Judicialis

    ZPO § 233; ; ZPO § 236 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 § 236 Abs. 2
    Anforderungen an die Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe - hier: Versäumung der Berufungsfrist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anforderungen an Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen Säumnis der Berufungsfrist; Anforderungen an die Darlegung der Wiedereinsetzungsgründe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 09.01.1990 - 3 AZR 528/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2006 - 9 U 68/06
    Bleiben die Umstände, die zur Fristversäumung geführt haben, unaufgeklärt, so ist die Wiedereinsetzung dann ausgeschlossen, wenn ein verschuldeter Umstand möglich erscheint (BGH VersR 1982, 1167; BAG NJW 1990, 2707).
  • OLG Frankfurt, 09.08.2004 - 9 U 44/04

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an den

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2006 - 9 U 68/06
    Die hier fehlenden Angaben sind so grundlegend, dass sie nicht als bloße Ergänzung fristgerechter Darlegungen angesehen werden können (in diesem Sinne auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9.8.2004, 9 U 44/04, abrufbar unter www.rechtsprechung.hessen.de oder in OLGR 2004, 426).
  • BGH, 04.10.1982 - II ZB 9/82

    Büroversehen - Unaufklärbarkeit - Versäumung einer Rechtsmittelfrist durch einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.2006 - 9 U 68/06
    Bleiben die Umstände, die zur Fristversäumung geführt haben, unaufgeklärt, so ist die Wiedereinsetzung dann ausgeschlossen, wenn ein verschuldeter Umstand möglich erscheint (BGH VersR 1982, 1167; BAG NJW 1990, 2707).
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